Streik - Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Thema Streik und Warnstreik werden hier beantwortet. Diese Fragen werden immer wieder überarbeitet und ergänzt.

Warnstreik oder Erzwingungsstreik?

Egal ob Warnstreik oder Erzwingungsstreik - in beiden Fällen gilt: 

Ruft die Gewerkschaft ver.di zum Streik auf und ich nehme am Streik teil, bin ich von meinen Arbeitspflichten befreit.

Wenn Verhandlungen ohne sichtbaren Erfolg verlaufen, sind zunächst Warnstreiks unverzichtbar, als erstes Warnsignal an die Arbeitgeber. Sie dienen dazu, dem Arbeitgeber  zu verdeutlichen, dass wir hinter den Forderungen unserer Gewerkschaft ver.di stehen und diese Forderungen auch ernst meinen. Machtvolle Warnstreiks können daher auch den Erzwingungsstreik (Vollstreik) verhindern oder optimal vorbereiten. Ein Erzwingungsstreik findet in der Regel erst statt, wenn die Verhandlungen gescheitert sind und ist oftmals von längerer Dauer und Intensität. Er muss von den Mitgliedern mit einer Urabstimmung befürwortet werden.

Was ist ein Warnstreik?

Ein Warnstreik ist eine zeitlich klar begrenzte Arbeitsniederlegung. Die Gewerkschaft ver.di ruft alle Beschäftigten eines Betriebes/einer Dienststelle mit einem schriftlichen Streikaufruf zum Warnstreik auf. Es findet vor einem Warnstreik keine Urabstimmung der ver.di-Mitglieder statt. Bei einem ganztägigen Streik wird von 0-24 Uhr nicht gearbeitet. Wo ein ganztägiger Streik nicht möglich oder nicht sinnvoll/zielführend ist, gibt es aber auch die Möglichkeit, nur stundenweise zu streiken,

Mit dem Warnstreik können wir unsere Position bei Tarifverhandlungen frühzeitig stärken und stützen.

Ich bin Leitung. Muss ich dafür sorgen, dass in der Einrichtung auch während des Streiks, falls sie nicht geschlossen ist, alles läuft?

Nein, auch das Leitungspersonal hat, wie alle anderen Tarifbeschäftigten, ein Streikrecht. Während eines Arbeitskampfes ruhen alle Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, so auch die Vorgesetztenfunktion der Leitung. Es ist Angelegenheit des Arbeitgebers, wenn Gefahr an Leib und Leben besteht (z.B. im Krankenhaus), sog. Notdienste mit ver.di zu verhandeln.

Wer ist zum Streik aufgerufen?

Ver.di ruft  zur Zeit Tarifbeschäftigte* im Sozial- und Erziehungsdienst im Bezirk Frankfurt am Main und Region zum Warnstreik auf! (ausgenommen sind Jahrespraktikant*innen, PivAs und Reinigungskräfte)

*Aufgerufen sind Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes, die unter die Regelungen der §§ 1,2 der Anlage zu § 56 TVöD, §§ 52, 53 (BT-B) (VKA) sowie Teil B Abschnitt XXIV. der Entgeltordnung VKA zum TvöD sowie unmittelbar geltende entsprechende Verweisungsregelungen fallen.

Ich bin kein Gewerkschaftsmitglied, darf ich streiken?

Das im Grundgesetz § 9 verankerte Streikrecht ist nicht an eine Gewerkschaftsmitgliedschaft gebunden.

Jedoch können nur Gewerkschaften zu einem Streik aufrufen. Einem gewerkschaftlichen Streikaufruf können - und sollten - alle Beschäftigten folgen. Aber Streikgeld als Kompensation für den Lohnabzug des Arbeitgebers erhalten nur die Gewerkschaftsmitglieder von ihrer Gewerkschaft. 

Zu bedenken ist auch, dass nur Gewerkschaftsmitglieder durch ihren Beitrag die Streikkasse finanzieren und damit die materielle Grundlage für unsere dauerhafte Konfliktfähigkeit gegenüber den Arbeitgebern schaffen. Das ist so wichtig, weil Tariffragen  Machtfragen sind, d.h. je mehr wir sind, desto durchsetzungsstärker sind wir auch gegenüber unserem Arbeitgeber.

Muss ich mich von der Arbeit abmelden?

Nein, wer an einem Warnstreik teilnimmt, muss sich dafür nicht extra frei nehmen oder abmelden. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihre Streikbeteiligung vor Streikbeginn anzukündigen; sie können ihre Absicht bezüglich der Beteiligung an einem bevorstehenden 

Streik dem Arbeitgeber gegenüber verschweigen (Bundesarbeitsg Gericht BAG 12.11.1996 -| 1 AZR364/96). 

Dies ist auch kein Problem, da der Arbeitgeber von ver.di direkt zum Streikbeginn oder kurz vorher den Streikaufruf zur Kenntnis erhält und damit informiert ist, dass sein Betrieb/seine Dienststelle bestreikt wird.

Muss ich „stechen" bzw. die Zeiterfassung bedienen?

Die Bedienung des betrieblichen Zeiterfassungssystems ist nicht erforderlich. Aufrund der Beteiligung am Streik sind alle Arbeitspflichten inkl. „Ein- und Ausstempeln" ab dem Streikbeginn aufgehoben. Der Arbeitgeber kann in dieser Zeit nichts anweisen.

Darf der Arbeitgeber Lohn abziehen?

Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Wer streikt, braucht keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht. Ob der Arbeitgeber einen Lohnabzug vollzieht, ist dann in seinem eigenen Ermessen.

Bekomme ich Streikgeld?

ver.di zahlt ihren Mitgliedern (und nur den Mitgliedern) während einer ganztägigen (Warn-) Streikteilnahme und auch im Erzwingungsstreik eine Streikunterstützung, das sogenannte Streikgeld. 

Kolleginnen und Kollegen, die nicht Mitglied der Gewerkschaft ver.di sind, erhalten während eines Streiks in der Regel weder Lohn noch Arbeitsentgelt und müssen damit ihren Streik quasi selbst bezahlen. 

Bekomme ich auch Streikgeld, wenn ich erst jetzt in ver.di eintrete?

Ja, neu eingetretene Mitglieder erhalten von Beginn an direkt die Streikunterstützung, wenn sie für den vorausgegangenen Beitragsmonat einen satzungsgemäßen Beitrag gezahlt haben. Das heißt z.B. ich trete im März ein, zahle noch den Beitrag für Februar (vorausgegangener Monat) und erhalte Streikgeld ab März.

Sollte der Arbeitgeber keinen Lohnabzug vorgenommen haben, sind die Mitglieder von ver.di verpflichtet ihr Streikgeld zurückzuzahlen. Das ist wichtig und sinnvoll, damit die Streikkasse nicht mehr als nötig belastet wird, denn die Streikkasse ist ein solidarischer Topf und je besser er gefüllt ist, desto mehr können alle streiken.

Wie werde ich Mitglied?

Mitglied werden und Solidarität zeigen ist ganz einfach. Eintrittserklärung ausfüllen und bei ver.di oder bei uns, den betrieblichen Vertrauensleuten abgeben.